WERNER KRASKE

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht


ARBEITSGEBIETE

Ich bin seit 1998 hoch spezialisiert auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts tätig. Zum Kreis meiner Mandanten gehören vorwiegend Hausverwaltungen und Fondsgesellschaften, die der hiesigen Kanzlei schon langjährig verbunden sind. Selbstverständlich betreue ich daneben auch einzelne Haus- oder Wohnungseigentümer.

Erst im Rahmen einer dauerhaften und intensiven Zusammenarbeit werden Sie die Vorteile einer kompetenten anwaltlichen Unterstützung in vollem Umfang für Ihre tägliche Praxis nutzen können: Die sich ständig ändernde Rechtsprechung der Obergerichte und des Bundesgerichtshofs macht es erforderlich, vorhandene Vertragsmuster laufend zu überprüfen und anzupassen. Und selbst Ihre Betriebskostenabrechnungen werden über kurz oder lang bei jedem Mieter durchsetzbar sein, wenn Sie konsequent vorgehen und die Bereitschaft mitbringen, aus gerichtlichen Entscheidungen zu lernen.